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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Vorbemerkung:

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, auch in laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen Zustimmung, um Vertragsbestandteil werden zu können.

 

§ 1 Lieferbedingungen

  1. Aufträge gelten als von uns angenommen, wenn ihnen nicht binnen 2 Wochen nach Erteilung von uns widersprochen wird.
  2. Teillieferungen sind zulässig, sofern und soweit sie für unsere Kunden zumutbar sind.
  3. Die Lieferfrist wird individuell zwischen uns und unserem Kunden vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Nach Ablauf der verbindlichen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, muss er uns nach Ablauf der vereinbarten bzw. durch uns bei Annahme der Bestellung angegebenen Lieferfrist schriftlich eine 4-Wochenfrist setzen.
  4. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben im Übrigen unberührt.
  5. Verzögert sich der Versand auf Wunsch eines Kunden, so werden wir ihm die durch die verlängerte Lagerung entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
  6. Die Wahl der Verpackung und des Transportmittels bleiben uns überlassen, sofern wir mit unseren Kunden keine anders lautende Vereinbarung getroffen haben. Die Kosten der Verpackung und des Transportmittels verstehen sich zuzüglich der vereinbarten Preise und werden von uns gesondert ausgewiesen.
  7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von uns zu liefernden Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über
  8. Bei individueller Anfertigung ist eine Mehr-/Minderlieferung von +/- 10 % zulässig, da technisch unvermeidbar.
  9. Individuell angefertigte Ware ist vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn der Kunde ist zur Rückgabe der Ware wegen von uns zu verantwortender Mängel berechtigt.
  10. Bei der Rückgabe oder dem Umtausch von Waren erfolgt – wie branchenüblich – eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes abzüglich 25 % Handlingkosten gerechnet auf den Nettokaufpreis, sofern und soweit kein von uns zu verantwortender Mangel der Lagerware vorliegt und deshalb die Rückgabe oder der Umtausch erfolgt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Handlingkosten 25 % des Warenwertes unterschreiten; uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Handlingkosten 25 % des Warenwertes überschreiten. Im Zuge der Rückgabe oder des Umtauschs von Lagerware werden Versandkosten nicht gutgeschrieben. Unfreie Paketsendungen werden nicht entgegengenommen, es sei denn, die Rückgabe oder der Umtausch erfolgt wegen eines von uns zu verantwortenden Mangels.
  11. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen von dem Kunden nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass wir eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt haben. Von uns angegebene Farbwerte nach Pantone dienen ausschließlich der Orientierung, sodass geringfügige zumutbare Abweichungen keinen Grund für die Rücknahme der Ware unter dem Gesichtspunkt einer Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit der Ware darstellen.
  12. Wir sind berechtigt, für unsere Kunden angefertigte Webkarten und Druckvorrichtungen auch für andere Produktionen zu verwenden, soweit der Abnehmer nicht in unmittelbarem Wettbewerb mit unserem Kunden steht.

 

§ 2 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum, der Kunde ist jedoch zur Weiterveräußerung im Rahmen seines Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse, zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    Die aus dem Weiterverkauf unserer Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung beinhaltet keine Stundung der uns gegenüber dem Kunden zustehenden Ansprüche.      Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 120 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl im angemessenen Umfang freigeben.
    Unser Kunde hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, gesondert zu lagern und als in unserem Eigentum stehend zu kennzeichnen.
  2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Die Pfändung der Ware durch Dritte ist uns unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 3 Preise, Zahlungen und Aufrechnung

  1. Die Preise verstehen sich – wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – ab Auslieferungslager zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Unsere Rechnungen sind fällig ab Rechnungsdatum binnen 14 Tagen netto Kasse.
  3. Bei Neukunden behalten wir uns vor, per Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.
  4. Wird nach Abschluss eines Vertrages, dessen Bestandteil diese Allgemeine Verkauf- und Lieferbedingungen sind, erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
  5. Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen gegen die uns zustehenden Zahlungsansprüche, insbesondere Kaufpreisansprüche, ist nur wirksam möglich, sofern und soweit die Gegenansprüche des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder bewiesen sind.

 

 

§ 4 Mängel

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Untersuchungs- und Rügepflicht erstreckt sich insbesondere darauf, dass die gelieferte Ware in den handelsüblichen Toleranzen nach Art, Beschaffenheit, Maßen, Passform, Farbe und Stückzahl mit der bestellten Ware identisch ist. Dies ist erforderlichenfalls durch Stichproben sicherzustellen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt.
  2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir innerhalb einer Frist von wenigstens 10 Tagen berechtigt, Nacherfüllung zu leisten.
  4. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
  5. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach
    § 5 dieser Bedingungen.
  6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil unseres Kunden verbunden.

 

§ 5 Haftung

  1. Auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (nachstehend einheitlich „Schadensersatz“ genannt) haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur,

a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit,

b)  für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Vertragstypisch/vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Entstehen gerade auf der Grundlage der Verletzung der jeweils vertragswesentlichen Pflicht typischerweise zu rechnen ist.

  1. Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur von dem jeweiligen Vertrag, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, zurücktreten, sofern wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
  3. § 4 Ziff. 5. gilt entsprechend.
  4. Die Ansprüche auf Schadensersatz verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern und soweit kein Haftungsfall gemäß vorstehender Ziff. 1. dieses Paragraphen vorliegt.

 

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Erfüllungsort für sämtliche auf der Grundlage eines Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, zu erbringenden wechselseitigen Leistungen, ist Köln.
  2. Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Köln.
  4. Bei Übersetzungen dieser Allgemeinen Bedingungen in eine andere als die deutsche Sprache ist bei Auslegungszweifeln die deutsche Fassung dieser Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend.

 

§ 7 Teilunwirksamkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit dem Kunden eine solche Bestimmung vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte im vollen Umfang oder – soweit dieses rechtlich nicht möglich ist – weitestgehend rechtlich wirksam regelt.